Legionellenprüfung leicht gemacht

Durch die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, müssen sogenannte Großanlagen zur Trinkwassererwärmung alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.

 

Was sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung?

Großanlagen im Sinne der TrinkwV 2001 sind Anlagen (z.B. Wohngebäude) mit Speicher - Trinkwassererwärmer oder mit zentralem Durchfluss – Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle.

Der Inhalt einer Zirkulationsleitung ist dabei nicht zu berücksichtigen. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen der Trinkwassererwärmung nach TrinkwV 2001 und unterliegen somit nicht der routinemäßigen Untersuchungspflicht auf Legionellen.

 

Was sind Legionellen und wann sind sie gefährlich?

Legionellen sind stäbchenförmiger Bakterien, die als Erreger für Legionellose oder die Legionärskrankheit verantwortlich sind. Die optimalen Lebensbedingungen für Legionellen sind:

·         Süß- und Salzwasser

·         Temperaturbereich 25–50 °C

·         Frischwassernachspeisung

·         lange Verweilzeit

Eine Übertragung von Legionellen ist prinzipiell durch Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen.

Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Aspiration bzw. Inhalation z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger und in Whirlpools) kann zur Infektion führen.

Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser ist für Personen mit intaktem Immunsystem keine Gesundheitsgefahr.

Kosten für die Trinkwasseruntersuchung

Grundsätzlich können die Kosten für die Trinkwasseranalyse auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies der Mietvertrag vorsieht.Weitere Maßnahmen für den Einbau von Probenahmeventilen sind nicht umlegbar.