Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Büro für Wärmemesstechnik

Inhaber: Stefan Franz
Unterm Wahlberg 16
D-35708 Haiger


Telefon: +49 151 701 755 49
Web: www.bfw-franz.com

E-Mail: info@bfw-franz.de

 

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

 

   1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über:
   * die Erstellung von Heiz- und
      Betriebskostenabrechnungen,              
   * den Verkauf und die Lieferung von 
      Messgeräten (z. B. Wasserzählern,
      Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern,
      Rauchwarnmeldern) sowie
   * die Montage, Installation und Inbetriebnahme 
      von Messgeräten
      zwischen dem *Büro für Wärmemesstechnik,  
      Stefan Franz und dem Auftraggeber.
   * (nachfolgend „Auftragnehmer“)
 
   2. Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch             Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) sein.


   3. Abweichende, entgegenstehende oder
       ergänzende Allgemeine
       Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
       werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung   
       ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.         
       
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
 

   1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht           ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


   2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers           (auch per E-Mail) oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung bzw.             Lieferung zustande.


   3. Rechtsberatung oder Steuerberatung sind ausdrücklich nicht Gegenstand der                   Leistungen des Auftragnehmers.


§ 3 Mitwirkungspflichten bei der Abrechnungserstellung


   1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Abrechnungserstellung erforderlichen           Daten (z. B. Brennstoffkosten, Versorgerrechnungen, Zählerstände, Nutzerwechsel,         Nutzflächen) vollständig, richtig und formgerecht zur Verfügung zu stellen.


   2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Daten           auf ihre sachliche Richtigkeit zu prüfen, es sei denn, Unrichtigkeiten sind                           offenkundig.


   3. Verzögerungen oder Fehler in der Abrechnung, die auf unvollständigen oder           

       fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu           vertreten.
§ 4 Montagebedingungen und Zugang zu den Räumlichkeiten


   1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montageorte (z. B. Ventile, Rohrleitungen,             Heizkörper) zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich, technisch intakt und           montagereit sind.


   2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dem Auftragnehmer bzw. seinen               Erfüllungsgehilfen der Zutritt zu den betreffenden Räumen/Wohneinheiten gewährt           wird.


   3. Kann ein vereinbarter Montagetermin aus Gründen, die der Auftraggeber oder                 dessen Mieter/Nutzer zu vertreten haben (z. B. fehlender Zutritt, defekte                           Absperrventile), nicht durchgeführt werden, stellt der Auftragnehmer die

       vergebliche Anfahrt sowie den Aufwand für die Vereinbarung und Durchführung

      eines Ausweichtermins gesondert in Rechnung.


§ 5 Preise, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt


   1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise         verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese geschuldet

       und ausgewiesen wird.


   2. Rechnungen sind nach Erhalt der Leistung und Rechnungsstellung innerhalb von             *14 Tagen* ohne Abzug zur Zahlung fällig.


   3. Gelieferte Messgeräte und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller               Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

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