Büro für Wärmemesstechnik
Inhaber: Stefan Franz
Unterm Wahlberg 16
D-35708 Haiger
Telefon: +49 151 701 755 49
Web: www.bfw-franz.com
E-Mail: info@bfw-franz.de
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über:
* die Erstellung von Heiz- und
Betriebskostenabrechnungen,
* den Verkauf und die Lieferung von
Messgeräten (z. B. Wasserzählern,
Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern,
Rauchwarnmeldern) sowie
* die Montage, Installation und Inbetriebnahme
von Messgeräten
zwischen dem *Büro für Wärmemesstechnik,
Stefan Franz und dem Auftraggeber.
* (nachfolgend „Auftragnehmer“)
2. Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B) sein.
3. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (auch per E-Mail) oder durch den Beginn der Ausführung der
Dienstleistung bzw. Lieferung zustande.
3. Rechtsberatung oder Steuerberatung sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers.
§ 3 Mitwirkungspflichten bei der Abrechnungserstellung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Abrechnungserstellung erforderlichen Daten (z. B. Brennstoffkosten, Versorgerrechnungen,
Zählerstände, Nutzerwechsel, Nutzflächen) vollständig, richtig und formgerecht zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Daten auf ihre sachliche Richtigkeit zu prüfen, es sei denn,
Unrichtigkeiten sind offenkundig.
3. Verzögerungen oder Fehler in der Abrechnung, die auf unvollständigen oder
fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
§ 4 Montagebedingungen und Zugang zu den Räumlichkeiten
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montageorte (z. B. Ventile, Rohrleitungen, Heizkörper) zum vereinbarten Montagetermin frei
zugänglich, technisch intakt und montagereit sind.
2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dem Auftragnehmer bzw. seinen Erfüllungsgehilfen der Zutritt zu den betreffenden
Räumen/Wohneinheiten gewährt wird.
3. Kann ein vereinbarter Montagetermin aus Gründen, die der Auftraggeber oder dessen Mieter/Nutzer zu vertreten haben (z. B.
fehlender Zutritt, defekte Absperrventile), nicht durchgeführt werden, stellt der Auftragnehmer die
vergebliche Anfahrt sowie den Aufwand für die Vereinbarung und Durchführung
eines Ausweichtermins gesondert in Rechnung.
§ 5 Preise, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern
diese geschuldet
und ausgewiesen wird.
2. Rechnungen sind nach Erhalt der Leistung und Rechnungsstellung innerhalb von *14 Tagen* ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Gelieferte Messgeräte und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des
Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
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